Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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9. Verkehr
91.049 |
Flieger- und
Fallschirmspringergrenadiere. Förderung |
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Jeunes pilotes et grenadiers
parachutistes. Formation |
Botschaft: 28.08.1991 (BBl III, 1325 / FF III, 1313)
Ausgangslage
Mit einem Bundesbeschluss vom 3. Okt. 1958 wurde die
Förderung des fliegerischen Nachwuchses im wesentlichen zur Aufgabe des Staates. Dieser
Bundesbeschluss wurde am 20. Dez. 1972 durch den neuen Bundesbeschluss über die
Förderung des Flieger- und Fallschirmgrenadier-Nachwuchses ersetzt, dessen Geltungsdauer
am 19. März 1982 um zehn Jahre verlängert worden ist. Die geltende Ordnung mit der
fliegerischen Vorschulung und der Schweizerischen Luftverkehrsschule als den Hauptpfeilern
der Nachwuchsförderung hat sich grundsätzlich bewährt und soll durch den vorliegenden
Beschlussentwurf nochmals um zehn Jahre verlängert werden. In der Zwischenzeit soll die
Nachwuchsförderung im Rahmen der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes in eine dauernde
Regelung übergeführt werden.
Verhandlungen
SR |
03.12.1991 |
AB 1991, 986 |
NR |
03.03.1992 |
AB 1992, 276 |
SR / NR |
20.03.1992 |
Schlussabstimmungen (129:7 / 42:0) |
Die Vorlage wurde diskussionslos angenommen.
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